




1.Kurzarbeit : Falls Ihre Entscheidung am 30. November 2020 ausläuft, muss spätestens 10 Tage vor diesem Datum, d.h. bis zum 20. November 2020, ein neuer Bescheid eingereicht werden. Voranmeldung Kurzarbeit (KA) – Covid 19 Link Kanton Wallis Weitere Informationen werden folgen (Auszubildende, befristete Verträge…) die Verordnung fehlt |
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